Der Ablauf jeder Mediation ist gleich; auch wenn der zeitliche Rahmen flexibel bleibt. Ich sorge zwar für eine organisierten und planvollen Ablauf, setze aber – anders als der Richter – keine Fristen. Dadurch ist das Verfahren wesentlich flexibler als beispielsweise ein gerichtlicher Prozess. Dennoch handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, das klaren Phasen folgt.
🟡 Erstgespräch und Mediationsvereinbarung

Zu Beginn findet ein Vor- oder Erstgespräch statt. Darin erläutere ich den Beteiligten die Prinzipien und den Ablauf der Mediation. Die Parteien können alle Fragen stellen, die sie zum Verfahren haben. Zudem legen sie die Kostenaufteilung und die Verschwiegenheitspflicht fest.
Anschließend erteilen sie mir den Auftrag, für Sie tätig zu werden. Diese sog. Mediationsvereinbarung hält auch die bereits getroffenen Vereinbarungen (Verschwiegenheitspflicht, Kostenaufteilung etc.) fest. Jetzt kann das eigentliche Verfahren beginnen.
🟡 Bestandsaufnahme

Im nächsten Schritt erhält jede Partei die Gelegenheit, ihre Sicht des Konflikts ausführlich darzulegen. Ich erstelle eine Liste aller Themen, die von den Beteiligten für regelungsbedürftig gehalten werden. Anschließend legen die Parteien gemeinsam fest, welche Punkte in welcher Reihenfolge behandelt werden sollen.
Ziel dieser Phase ist es, die unterschiedlichen Perspektiven transparent zu machen und ein gemeinsames Verständnis der Konfliktdynamik zu entwickeln.
🟡 Analyse der Interessen

Die Parteien erarbeiten alsdann unter meiner Gesprächsleitung die Gründe für ihre konträren Positionen. Dabei wird untersucht, welche gemeinsamen Bedürfnisse bestehen und wo Unterschiede liegen.
Diese Phase dient dazu, dass die Beteiligten nicht nur ihre eigenen Beweggründe erkennen, sondern auch die Perspektive der Gegenseite verstehen.
In der Regel erfolgen diese Gespräche gemeinsam. Bei Bedarf können Einzelgespräche stattfinden.
🟡 Lösungsoptionen und Verhandeln

Auf Basis der nun klaren Interessen werden zunächst alle möglichen Lösungsvorschläge gesammelt; ohne sie sofort zu bewerten. Danach verhandeln die Parteien selbstständig, welche Optionen sie für fair und praktikabel halten. Bei Bedarf kann externes Fachwissen (Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer etc.) eingeholt werden, um die Umsetzbarkeit der Lösungen zu prüfen. Denn die angedachten Lösungsalternativen sollen umsetzbar sein. Ansonsten werden sie sich in der Praxis nicht durchsetzen.
🟡 Abschlussvereinbarung

Erst wenn Einigkeit erzielt wurde, werden die Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Auf Wunsch formuliere ich den Vertrag und lasse ihn den Parteien zur Unterzeichnung zukommen. Gegebenenfalls weise ich auf notwendige formale Schritte hin, wie eine notarielle Beurkundung.
Je nach Einzelfall ist eine Evaluation nach einiger Zeit empfehlenswert; um zu prüfen, ob die getroffene Vereinbarung den praktischen Anforderungen des Alltags genügt.
💡 Aber auch hier gilt der GRUNDSATZ:
👉 Es geschieht nichts ohne Ihren Willen! Jede inhaltliche Entscheidung ist bis zum Schluss den Beteiligten vorbehalten. Sie allein bestimmen, was umgesetzt wird.
