Prinzipien der Mediation

Die PRINZIPIEN jeder Mediation sind dieselben, auch wenn sich die Verfahren inhaltlich immer voneinander unterscheiden. Sie helfen den Parteien dabei, eine konstruktive Lösung zu finden.

Prinzipien der Mediation
Erläuterung der Prinzipien einer Mediation

Zu diesen PRINZIPIEN zählen die folgenden Grundsätze:

Freiwilligkeit

Die Parteien nehmen am Verfahren aus freien Stücken teil. Niemand kann sie hierzu zwingen. Deshalb haben die Beteiligten auch das Recht, eine Mediation jederzeit zu beenden. Sie müssen keine Gründe hierfür benennen. Das gibt den Teilnehmern der Mediation die Gewissheit, dass jede Vereinbarung ihre Zustimmung finden muss. Stimmen sie der angedachten Lösung nicht in jeder Hinsicht zu, scheitert die Einigung.

Selbstverantwortung

Ausschließlich die Parteien legen fest, worüber sie reden wollen. Sie können die Liste der Themen jederzeit erweitern oder einengen. Diese Entscheidung unterliegt vollständig ihrem autonomen Entschluss. Die Beteiligten müssen ihn nicht begründen. Der Mediator hat – anders als ein Richter – keinerlei Einfluss auf den Inhalt des Verfahrens. Er gibt nur die Vorgehensweise und damit den Ablauf der Diskussion vor.

Informiertheit

Ein Konflikt, eine Kontroverse oder ein Problem können nur erfolgreich und dauerhaft gelöst werden, wenn die Parteien und der Mediator wissen, was genau dem Streit zugrunde liegt. Nur wer um die aus dem Sachverhalt folgenden eigenen Ansprüche und Rechte weiß, kann freiwillig und eigenverantwortlich auch andere inhaltliche Entscheidungen treffen. Daher müssen die Beteiligten alle Aspekte eines Streits offen ansprechen. Das Prinzip der Informiertheit sichert, dass sie über die zu behandelnden Themen auch sprechen.

Vertraulichkeit

Mediatoren müssen über den Inhalt des Verfahrens absolutes Stillschweigen bewahren. Informationen und Kenntnisse, die ihnen eine Seite im Laufe des Verfahrens mitteilt, dürfen sie weder verwenden noch anderen mitteilen. Daher haben Mediatoren in einem späteren Prozess der Parteien ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Aber auch die Beteiligten selbst trifft eine Verschwiegenheitspflicht. Ihr Inhalt wird regelmäßig zu Beginn des Verfahrens einverständlich festgelegt. Treffen die Parteien keine anderslautende Vereinbarung, dürfen sie Wissen, das ihnen im Laufe der Mediation bekannt wird, weder gegen die andere Seite verwenden noch Dritten offenbaren.
Diese Grundsätze gelten grundsätzlich auch bei Scheitern der Mediation.

Neutralität/Allparteilichkeit

Der Mediator ist unparteiisch. Er vertritt keinen Beteiligten; selbst dann nicht, wenn er von Beruf Rechtsanwalt ist. Seine Aufgabe besteht vielmehr darin, alle Beteiligten neutral und unabhängig zu unterstützen. Er trägt dafür Sorge, dass jede Partei ausreichend Gelegenheit zur Äußerung erhält und Lösungen inhaltlich mitgestalten kann.

Während einer Mediation sollten keine gerichtlichen Auseinandersetzungen stattfinden. Die Parteien brauchen Raum und Gelegenheit, um ihren Konflikt beizulegen. Richterliche Fristen würden hier nur unnötigen Zeitdruck schaffen. Damit keine Fristen verpasst werden, stellt der Mediator sicher, dass etwaige Ansprüche nicht verjähren können. Regelmäßig regt er an, dass die Parteien bereits eingeleitete Verfahren ruhen lassen bzw. während der Dauer der Mediation keine neuen Prozesse anstrengen.

Als Partei eines Mediationsverfahrens dürfen Sie auf diese Prinzipien vertrauen. Daher gilt immer der folgende Grundsatz:

Es geschieht nichts ohne Ihren Willen!