Der ABLAUF der Mediation ist immer derselbe. Der zeitliche Rahmen ist zwar in jeder Hinsicht offen. Denn der Mediator setzt keine Fristen. Insoweit ist eine Mediation wesentlich flexibler als beispielsweise ein Prozess. Das ändert jedoch nichts daran, dass es sich bei einer Mediation um ein strukturiertes Verfahren handelt, das sich immer an diese Reihenfolge hält:
Vorgespräch und Mediationsvereinbarung
In einem ersten Schritt – dem sog. Vorgespräch – klärt der Mediator mit den Parteien ihre Erwartungen und Ziele. Er bespricht mit ihnen gemeinsam, ob eine Mediation für sie sinnvoll ist – sich der Streit also für eine Mediation eignet – und erläutert die Prinzipien und den Ablauf des Verfahrens. Alsdann erteilen die Beteiligten dem Mediator schriftlich den Auftrag, für sie tätig zu werden. Dieser Vertrag – die sog. Mediationsvereinbarung – enthält regelmäßig Bestimmungen zur wechselseitigen Verschwiegenheitspflicht und dazu, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat (meist anteilig/quotal).
Bestandsaufnahme
Danach sieht der Ablauf vor, dass jede Seite ausführlich Gelegenheit erhält, ihren Standpunkt und ihre Sicht des Konflikts darzulegen. Der Mediator erstellt eine Liste aller Themen, die die jeweilige Partei für regelungsbedürftig erachtet. Alsdann legen die Beteiligten gemeinsam fest, welche Punkte sie in welcher Reihenfolge in der Mediation erörtern wollen.
Interessenfindung
Im nächsten Schritt erarbeiten die Parteien gemeinsam mit dem Mediator, was die Gründe für ihre konträren Sichtweisen und Positionen sind. Welche gemeinsamen Bedürfnisse sie haben, oder worin sich diese gegebenenfalls unterscheiden. Diese Phase des Verfahrens dient den Beteiligten dazu, nicht nur zu verstehen, was die eigene Motivation ihres Handelns ist. Sie beginnen auch zu begreifen, was die andere Seite umtreibt; weshalb sie agiert, wie sie agiert. Normalerweise werden die Gespräche bei gleichzeitiger Anwesenheit aller Beteiligten geführt, weil so der jeweilige Beteiligte unmittelbar erfährt, wie die andere Seite denkt und fühlt. Bei Einverständnis der Parteien kann der Mediator aber auch mit allen Beteiligten Einzelgespräche führen.
Lösungsoptionen und Verhandeln
Auf der Basis der nunmehr wechselseitig bekannten Interessen suchen die Parteien nach denkbaren Lösungsmöglichkeiten; zunächst ohne jede inhaltliche Bewertung. Der Ablauf sieht vor, dass zunächst alle Lösungsvorschläge gesammelt werden; ohne jede Bewertung. Erst danach verhandeln die Beteiligten autonom, ob und welche der angedachten Optionen sie übereinstimmend für fair und sachgerecht halten. Dabei haben die Parteien zusätzlich die Möglichkeit, spätestens in diesem Verfahrensstadium externen Rat zu suchen (Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer etc.). Denn die angedachten Lösungsalternativen sollen umsetzbar und machbar sein. Ansonsten werden sie sich in der Praxis nicht durchsetzen.
Abschlussvereinbarung
Erst wenn sie hierüber Einigung erzielt haben, halten die Parteien die erarbeiteten Vorschläge fest. Häufig formuliert der Mediator die Vereinbarung im Anschluss noch aus und schickt die Verträge den Beteiligten zur endgültigen Unterzeichnung zu. Damit ist die getroffene Vereinbarung im Regelfall rechtsverbindlich. Wenn weitere Formvorschriften einzuhalten sind, also der Vertrag im nächsten Schritt also noch notariell beurkundet werden muss (wie beispielsweise bei Erbverträgen), hat der Mediator hierauf hinzuweisen.
In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, getroffene Vereinbarungen nach einer gewissen Zeit nochmals auf ihre praktische Durchsetzbarkeit zu untersuchen (Evaluation). Auch hier aber gilt der jede Mediation beherrschende GRUNDSATZ:
Es geschieht nichts ohne Ihren Willen!